„Das Arier-Reservat“ von unser aller Rundfunkgebühren finanzierte germanophobe „Satire“

Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=zeDrtgnjpo8

Man stelle sich beim Betrachten dieses Videos vor, folgendes Video würde identisch gedreht werden und man würde an Stelle eines „Ariers“ einen „Neger“ nehmen:

Dieses Werk hat die Demütigung von Menschen zum Gegenstand und die Herabwürdigung von Menschen und „Rassen“, vorliegend die Herabwürdigung der „Rasse“ des Ariers zum Tier.

Im Grundgesetz ist nachlesbar:

„Art. 3 GG: …(3) Niemand darf wegen … seiner Rasse, … seiner Heimat und Herkunft… benachteiligt oder bevorzugt werden“

Scheinbar interessiert die von den Rundfunkzwangsgebühren lebenden Macher dieses Werks Art. 3 GG nicht wirklich.

Ob es letztendlich wirklich clever ist (mit Hilfe von GEZ-Gebühren finanzierten) germanophoben Rassismus als „Satire“ zu verpacken und hierdurch juristisch gegen Angriffe zu immunisieren, sei dahingestellt.

Wir meinen: Das muß wohl „linker“ Humor sein, unser „Humor“ ist es jedenfalls nicht, weder mit dargestellten „Ariern“, noch mit dargestellten „Negern“.

Die berechtigte Reaktion hierauf: